Ein kommunaler Schulträger ist nach § 108 NSchG verpflichtet, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln gehört auch die Ausstattung mit Medien. Dabei muss sich die Sachausstattung der Schulen an dem allgemeinen Stand der Technik und den Bedürfnissen der lehrplanmäßigen Aufgabenerfüllung orientieren, die in den Kerncurricula der Unterrichtsfächer festgelegt sind. Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers erarbeitet einen Medienentwicklungsplan und ein Konzept, welches Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthält.
Die Medienentwicklungsplanung ist als Managementprozess zu verstehen. Demnach ist die Medienentwicklungsplanung nicht nur das Aufstellen einer Ausstattungsplanung, sondern beschreibt vielmehr einen komplexen Prozess, in dem die Anpassung an technische und gesellschaftliche Entwicklungen als dauerhafte Organisationsaufgabe begriffen und dargestellt wird. Dabei sind die Definition der Aufgabenstellung, die Ermittlung der verfügbaren und notwendigen Ressourcen, die vorhandenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, das notwendige Qualifizierungsprogramm und eine begleitende Evaluation grundlegende Faktoren des Konzepts.
Der Medienentwicklungsplan soll dazu dienen, an Standards ausgerichtete pädagogische Konzepte zu erstellen, bereits bestehende an Standards auszurichten und diese dann mit dem technischen und organisatorischen Konzept verbinden, um ein Lernen mit und über Medien in den Schulen auf Dauer zu gewährleisten und die Investitionen eines kommunalen Trägers in die IT-Infrastruktur nachhaltig zu sichern.
Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die Unterrichtsfächer. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die Auswertung Daten für eine Planung der Infrastruktur für eine Vernetzung der Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit nach § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz, insbesondere § 6 und § 7. Auf der Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs- und Servicekonzepte zur Regelung des First-, Second- und Third-Level-Supports entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine Ermittlung des Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich. Die erwarteten baulichen Veränderungen durch Verkabelung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie Brandschutz und Denkmalschutz werden formuliert. Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Ausführung des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Der Ablauf und die Ergebnisse werden mit Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des Planungszeitraums evaluiert.
Mit dem Ziel, in einem abgestimmten Prozess zwischen Schule und Schulträger Einsatz und Verfügbarkeit von Medien für das Lernen zu optimieren, empfiehlt sich neben kommunalen Medienzentren auch Schul- und öffentliche Bibliotheken in die Medienentwicklungsplanung einzubeziehen. Diese Bildungspartnerschaft bietet Schüler/innen ein spezifisches Medien- und Kompetenzangebot vor Ort und für den Schulträger die Chance, ganz gezielt die Bildungspotentiale der öffentlichen Bibliotheken mit in den Blick zu nehmen und sie in Planungsprozesse zu integrieren.