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Bildungsauftrag Medienkompetenz

„Die gesellschaftlichen Erwartungen sind in Form verbindlicher Vorgaben wie dem Bildungsauftrag im Niedersächsischen Schulgesetz, Verordnungen, Erlassen und Lehrplänen oder den Vereinbarungen der KMK formuliert.“[1] Für die Medienbildung bedeutsam sind hier neben dem im Niedersächsischen Schulgesetz formulierten Bildungsauftrag das Gesamtkonzept 'Medienkompetenz - Meilensteine zum Ziel' sowie der KMK-Beschluss 'Medienbildung in der Schule' von 2012.

Darüber hinaus sind die Bezüge zwischen diesem Orientierungsrahmen zur Medienbildung und dem Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen relevant.

Die Bildungsrelevanz des Lernens mit und über Medien ergibt sich aus den gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungen an Schule. Aber auch die subjektiven Haltungen und Einstellungen der handelnden Personen sind bedeutsam, weil nur die Einsicht in die Relevanz der Medienbildung dazu führt, dass sie im alltäglichen Handeln auch umgesetzt wird. Ein erweitertes Medienverständnis, in dessen Zentrum die Entwicklung eines Medialitätsbewusstseinssteht,  ist für eine gelebte Medienbildung in Schule förderlich.


[1] So festgehalten im Orientierungsrahmen Schulqualität, August 2014.


 

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