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Bezüge zum Orientierungsrahmen Schulqualität

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Schulische Qualitätsentwicklung muss den vielfältigsten Erwartungen von Gesellschaft und Politik, von Schüler- und Elternschaft, Lehrkräften und Schulträgern gerecht werden. Die Erwartungen zielen dabei - in unterschiedlicher Ausprägung - auf verschiedene Schulbereiche: auf Unterrichtsversorgung, auf die Gestaltung der Lernprozesse oder die Zahl qualifizierter Abschlüsse, auf Unterricht im Allgemeinen oder die Schulorganisation, auf das Schulleben oder die Schulanlage.

Bereits 2014 konkretisiert der Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen[1] Qualitätserwartungen in sechs Qualitätsbereichen. Medienbildung ist hier schon ausdrücklich in drei Qualitätsbereichen verbindlich integriert:

  • im Qualitätsbereich 1, „ Ergebnisse und Wirkungen“, beim Qualitätsmerkmal Kompetenzen:

„Neben dem Erwerb von gesicherten und miteinander vernetzten fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sind Erfolgskriterien schulischer Arbeit die Sicherung fachmethodischer und sprachlicher Kompetenzen, die Herausbildung von Lernstrategien und Arbeitstechniken sowie Medienkompetenzen […] sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen zur Entwicklung von Persönlichkeiten, die soziale Verantwortung übernehmen und Gemeinschaft mitgestalten.“[2]

 

Als fächerübergreifende Kompetenz ist formuliert:

„Die Schülerinnen und Schüler wenden geeignete Lernstrategien und Arbeitstechniken an, gestalten ihren Arbeitsprozess eigenverantwortlich und nutzen Sprache und Medien sicher.“[3]

  • im Qualitätsbereich 2, „Lehren und Lernen“, beim Qualitätsmerkmal Unterrichtsführung:

„Eine störungspräventive Unterrichtsführung ist auf die Vereinbarung und Einhaltung von Regeln ausgerichtet, führt geordnete Abläufe sowie Routinen ein und achtet auf die Bereitstellung und Einbeziehung angemessener Arbeitsmaterialien und geeigneter Medienangebote.“[4]

  • im Qualitätsbereich 5, „Bildungsangebote und Anforderungen“ beim Qualitätsmerkmal schuleigenes Curriculum:

Das schuleigene Curriculum umfasst die Vereinbarungen zur inhaltlichen und didaktisch-methodischen Ausgestaltung der Unterrichtsangebote. Dazu gehören die fachbezogenen schuleigenen Arbeitspläne, die schulinternen Konzepte zur Umsetzung der fachübergreifenden Aufgaben des Bildungsauftrags in § 2 NSchG wie Berufsorientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Bildung, Persönlichkeitsbildung, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Sprach- und Medienbildung.“[5]

Darüber hinaus wird Bezug genommen auf das Konzept Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel, in dessen Kontext der Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen entwickelt wurde. Es gilt also, das Potenzial der Medienbildung für die qualitative Schulentwicklung, die Ausprägung von Schulprofilen und die Arbeit an Schulprogrammen auszuschöpfen.

Als eine verbindliche Dimension schulischer Qualitätsentwicklung ist ein modulares Medienbildungskonzept (als Spiralcurriculum) anzustreben, welches die unterschiedlichen Aspekte und Dimensionen der Medienbildung einer realen Schule in Bezug setzt. Hierzu gehören die technologischen, organisatorischen, inhaltlichen und personellen Gegebenheiten. [6]


[1] Niedersächsisches Kultusministerium Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen, Hannover, 2014.
[2] Ebda, S.6.
[3] Ebda.
[4] Ebda, S.8.
[5] Ebda, S.14.
[6] Siehe dazu Medienkonzeptentwicklung

Materialien zur Diskussion

Übersicht